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 Nutzungsbedingungen für SCOBEES LIVE-ACCOUNT 

(nachfolgend „Nutzungsbedingungen„) 

 

  1. Geltungsbereich
  • Dies sind die Nutzungsbedingungen der Scobees UG, (nachfolgend „Scobees“). Sie regeln die Geschäftsbeziehung zwischen Scobees und Schulen (nachfolgend „Schulen“), die den Live-Account der Scobees-Software (nachfolgend „Live-Account“) testweise nutzen möchten und die mit Scobees auf https://scobees.activehosted.com/f/17 (nachfolgend: „Webseite“) einen entsprechenden Nutzungsvertrag schließen (nachfolgend: „Nutzungsvertrag“).  
  • Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen von Schulen werden nur Vertragsbestandteil, soweit Scobees ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat. Dieses Zustimmungserfordernis gilt auch dann, wenn Scobees in Kenntnis der Allgemeinen Geschäftsbedingungen einer Schule mit der Leistungsausführung beginnt. 

 

2. Vertragsgegenstand 

  • Scobees bietet eine browserbasierte Software-as-a-Service-Lösung für Schulen an. Über die Scobees- Plattform (nachfolgend „Plattform“) können Schulen Lernprozesse individuell begleiten und selbstbestimmtes Lernen mit offenen Lernsettings ermöglichen. Scobees stellt dabei selbst keine Lerninhalte zur Verfügung, sondern bietet eine Softwarelösung zur Organisation und Bearbeitung von Inhalten, die von Beschäftigten oder Schülern der Schule (nachfolgend „Nutzern“) auf die Plattform hochgeladen werden können („nachfolgend: Lerninhalte“). Für interessierte Schulen bietet Scobees über ihre Webseite als Testversion der Plattform den Live-Account an.  

 

 3. Funktionen der Plattform 

  • Scobees ermöglicht der Schule den Zugriff auf den Live-Account. Dieser hat die in der Beschreibung des Live-Accounts auf der Webseite beschriebenen Funktionen. Insbesondere wird Nutzern der Schule ermöglicht, eigene Inhalte auf der Plattform hochzuladen und zu bearbeiten. Weitere Leistungen sind von Scobees nicht geschuldet. Insbesondere ist Scobees nicht verpflichtet, zur Lieferung von Lerninhalten auf der Plattform zu einer Prüfung, ob die von der Schule beabsichtigte Verwendung der Lerninhalte für eigene Zwecke der Schule rechtmäßig ist. 
  • Aufgrund der Durchführung von notwendigen Wartungsarbeiten und Verbesserungen kann es vorkommen, dass die Plattform oder einzelne Funktionen kurzzeitig nicht zur Verfügung stehen. Scobees berücksichtigt dabei die berechtigten Interessen der Schule, insbesondere durch rechtzeitige Vorabinformation.  

 

4. Vertragsschluss 

  • Über Anklicken des Buttons „Hier Test-Account anfordern“ gelangt die Schule auf eine Eingabemaske zur Übermittlung von Zugangsdaten für den Live-Account. Nach Eingabe der entsprechenden Daten (Name des Beschäftigten der Schule, Name der Schule, E-Mail-Adresse, Angabe über die Schulform), kann die Schule einen Live-Account anfordern.  
  • Scobees prüft die übermittelten Angaben und gewährt der Schule nach eigenem Ermessen Zugang zu dem Live-Account. Scobees kann den Zugang ohne Angabe von Gründen verweigern.  
  • Wenn Scobees der Schule einen Live-Account zur Verfügung stellen möchte, bestätigt Scobees der Schule dies über die von der Schule angegebene E-Mail-Adresse und sendet der Schule die Zugangsdaten für den Live-Account (nachfolgend: „Bestätigung“).  

 

5. Vertragsdauer 

  • Der Vertrag beginnt zu dem Zeitpunkt, in dem der Schule die Bestätigung von Scobees gem. Ziff. 4.3. zugeht. Die Laufzeit beträgt 6 Wochen.  
  • Scobees kann den Live-Account jederzeit ohne Angabe von Gründen kündigen. Scobees wird die Schule mindestens 2 Tage vor einer solchen Kündigung schriftlich benachrichtigen. 
  • Das Recht beider Parteien zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.  
  • Kündigungen bedürfen stets der Schriftform. 

 

6. Vergütung 

  • Die Nutzung des Live-Accounts ist für die Schule kostenfrei.  

 

7. Nutzungsrechte  

  • Scobees räumt der Schule das nicht-ausschließliche, nicht übertragbare und nicht unterlizenzierbare Recht ein, die Plattform während der Dauer des Vertrags im Rahmen des Lehrbetriebs zu nutzen.  
  • Die Schule räumt Scobees die für die bestimmungsgemäße Nutzung des Live-Accounts erforderlichen, unentgeltlichen, nicht-ausschließlichen, nicht unterlizenzierbaren und nicht übertragbaren Nutzungsrechte an den Lerninhalten ein, insbesondere, soweit erforderlich, das Vervielfältigungsrecht, das Bearbeitungsrecht, das Recht zur Onlinebereithaltung, -übertragung und -wiedergabe sowie das Datenbank- und Archivierungsrecht.  
  • Scobees bleibt es vorbehalten, nicht personenbezogene Nutzungsdaten der Schule und ihrer Nutzer zu aggregieren und in dieser Form zum Zwecke der bedarfsgerechten Gestaltung, der Weiterentwicklung und der Optimierung der Plattform sowie der Erbringung der nach dem Vertrag geschuldeten Leistung zu verwenden. 

 

8. Nutzung des Live-Accounts 

  • Der Zugriff auf die Plattform erfolgt per Internet Browser. Die Schule hat selbst für eine ausreichende Internetanbindung zu sorgen. Die Schule ist für die Einhaltung der für die Nutzung der Plattform erforderlichen Systemvoraussetzungen verantwortlich, insbesondere im Hinblick auf ein aktuelles Betriebssystem und Browser. 
  • Scobees räumt zunächst nur dem Nutzer den Zugriff auf den Live-Account ein, der den Live-Account über die Webseite angefordert hat. Scobees kann weiteren Nutzern der Schule den Zugriff auf den Live-Account auf Anfrage nach eigenem Ermessen einräumen.  
  • Scobees kann den Zugriff auf den Live-Account vorübergehend sperren, wenn konkrete Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass eine Schule gesetzliche Vorschriften oder die Pflichten aus diesem Vertrag verletzt.  
  • Mängel des Live-Accounts kann die Schule an Scobees melden und die näheren Umstände der Mängel erläutern. Scobees ist jedoch nicht verpflichtet, den Mangel/die Mängel innerhalb angemessener Frist beseitigen.  
  • Scobees ist von der Leistungspflicht in Fällen höherer Gewalt befreit. Als höhere Gewalt gelten alle unvorhergesehenen Ereignisse sowie solche Ereignisse, deren Auswirkungen auf die Vertragserfüllung von keiner Partei zu vertreten sind. Zu diesen Ereignissen zählen insbesondere rechtmäßige Arbeitskampfmaßnahmen, auch in Drittbetrieben, behördliche Maßnahmen, Ausfall von Kommunikationsnetzen und Gateways anderer Betreiber, Störungen in Folge von Epidemien, Störungen im Bereich von Leitungsgebern, sonstige technische Störungen, auch wenn diese Umstände im Bereich von Unterauftragnehmern, Unterlieferanten oder deren Subunternehmern auftreten. Ansprüche ergeben sich für die Schule bei nicht durch von Scobees zu verantwortenden Ausfällen nicht. 

 

9. Haftungsbeschränkung 

  • Soweit Scobees der Schule Zugang zu Websites, APIs, Datenbanken oder sonstigen Infrastrukturen Dritter ermöglicht, ist Scobees weder für deren Verfügbarkeit noch für hierüber bezogene Inhalte (insbesondere Inhalt oder Qualität von Daten) verantwortlich. Eine Haftung für hieraus entstehende Schäden der Schule von Scobees ist daher ausgeschlossen. 
  • Scobees haftet für Schäden, soweit diese vorsätzlich oder grob fahrlässig von Scobees verursacht wurden oder für Schäden, die aus der Verletzung von Pflichten resultieren, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung dieses Vertrags erst ermöglichen und auf deren Einhaltung die Schule vertrauen darf, sog. vertragswesentliche Pflichten. Außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit ist die Haftung von Scobees für vertragswesentliche Pflichten der Höhe nach auf die bei Vertragsschluss typischerweise vorhersehbaren Schäden begrenzt. 
  • Im Übrigen ist die Haftung von Scobees unabhängig von deren Rechtsgrund ausgeschlossen, es sei denn Scobees haftet aufgrund Gesetzes zwingend, insbesondere wegen Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit einer Person, Übernahme einer ausdrücklichen Garantie, arglistigen Verschweigens eines Mangels oder nach dem Produkthaftungsgesetz. Garantien durch Scobees erfolgen grundsätzlich nur schriftlich und sind als solche zu bezeichnen.  
  • Eine Haftung für den Ersatz mittelbarer Schäden, insbesondere für entgangenen Gewinn, besteht nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von Scobees. 
  • Die Haftungsbeschränkungen der vorstehenden Absätze gelten auch bei Ansprüchen gegen gesetzliche Vertreter, leitende Angestellte, Mitarbeiter und Beauftragte sowie sonstige Erfüllungsgehilfen von Scobees. 

 

10. Lerninhalte 

  • Die Nutzer der Schule können Lerninhalte auf die Plattform hochladen und auf der Plattform nutzen.  
  • Die Schule gewährleistet, dass der Vertragsdurchführung in Bezug auf alle Beiträge, die aus ihrer Sphäre stammen (insbesondere die Lerninhalte und sonstige Inhalte, die von Nutzern der Schule auf die Plattform hochgeladen werden), keine Rechte Dritter entgegenstehen.  
  • Die Schule stellt Scobees von allen Ansprüchen Dritter frei, die auf einer Verwendung von Daten oder Inhalten resultieren, die aus ihrer Sphäre stammen (insbesondere die Lerninhalte und sonstige Inhalte, die von Nutzern der Schule auf die Plattform hochgeladen werden) und kommt für die Schäden und Kosten – auch der notwendigen Rechtsverteidigung – auf.  

 

11. Geheimhaltung 

  • Die Parteien verpflichten sich, alle vertraulichen Informationen, etwa technischer, kommerzieller oder organisatorischer Art, die ihnen bei der Durchführung des Nutzungsvertrags bekannt werden, vertraulich zu behandeln und nur für vertraglich vereinbarte Zwecke zu verwenden. Die Geheimhaltungspflicht gilt nicht gegenüber solchen Personen, die zur Kenntnisnahme befugt und gesetzlich oder vertraglich zur Verschwiegenheit verpflichtet sind oder wenn die andere Partei der Offenlegung zugestimmt hat.  
  • Vertrauliche Informationen im Sinne dieser Bestimmung sind die Lerninhalte und Informationen, Unterlagen, Angaben und Daten, die als solche bezeichnet sind oder ihrer Natur nach als vertraulich anzusehen sind. Der Begriff vertrauliche Informationen umfasst nicht solche Informationen, die (i) gemeinfrei bzw. allgemein zugänglich sind oder werden (es sei denn, aufgrund einer Verletzung dieser Vereinbarung durch die informierte Partei oder einem ihrer Repräsentanten); (ii) sich bereits rechtmäßig und ohne Vertraulichkeitspflicht in dem Besitz der informierten Partei befunden hatten, bevor sie sie von der informierenden Partei erhalten hat; oder (iii) von einem Dritten erhalten wurden, der berechtigt ist, diese Informationen uneingeschränkt offenzulegen. 
  • Ist eine Partei verpflichtet, einer öffentlichen Stelle vertrauliche Informationen der anderen Partei im vorgenannten Sinne zugänglich zu machen, so ist sie hierzu berechtigt; die andere Partei ist unverzüglich und möglichst noch vor Herausgabe der Informationen an die öffentliche Stelle zu informieren. 
  • Die Rechte und Pflichten dieser Ziff. 11 werden von einer Beendigung dieses Vertrags nicht berührt.  

 

12. Datenschutz 

  • Für den Schutz personenbezogener Daten gilt die als Anlage 1 zu diesen Nutzungsbedingungen abgeschlossene Vereinbarung zur Auftragsdatenverarbeitung. 
  • Die Schule ist verantwortlich für die Einholung der erforderlichen Einwilligungserklärungen der Nutzer der Plattform zur Verarbeitung personenbezogener Daten über die Plattform. Scobees wird der Schule auf Anfrage ein Informationsblatt zur Verfügung stellen, in dem die Datenverarbeitung durch Scobees auf der Plattform erläutert wird. Dieses können die Schulen im Zusammenhang mit der Einholung der Einwilligungserklärungen verwenden. 
  • Scobees ergreift technische und organisatorische Maßnahmen zum Schutz der Daten gegen unbefugten Zugriff und zur täglichen Datensicherung. Einzelheiten ergeben sich aus der Vereinbarung zur Auftragsdatenverarbeitung in Anlage 1. 
  • Bei Beendigung des Nutzungsvertrags wird Scobees nach Wahl der Schule alle personenbezogenen Daten löschen oder an die Schule herausgeben und die vorhandenen Kopien der Daten unwiderruflich löschen.  

 

13. Schlussbestimmungen 

  • Bestandteil dieses Vertrages ist die in Anlage 1 Vereinbarung zur Auftragsdatenverarbeitung.  
  • Diese Nutzungsbedingungen unterliegen in Anwendung und Auslegung ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des UN-Übereinkommens über Verträge über den Internationalen Warenverkauf vom 11. April 1980 ist ausgeschlossen. 
  • Für alle Ansprüche aus und aufgrund der Nutzung des Live-Accounts wird Köln als ausschließlicher Gerichtsstand vereinbart.